25.03.2014 - 14 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Di., 25.03.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es wird der Planer Herr Mahnel als Gast begrüßt. Er geht auf den aktuellen Planungsstand ein.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat als untere Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung des Flächennutzungsplanes versagt. Das Amt hat Widerspruch eingelegt. In Auswertung dieser formellen Verfahrensschritte ist mit dem Vorhabenträger das Gespräch gesucht worden. Der Vorhabenträger hat hierbei erklärt, das Planungsziel zu ändern. Im Ergebnis ist eine straßenbegleitende allgemeine Wohnbebauung vorgesehen. Ein Sonstiges Sondergebiet für Ferienhäuser ist ausschließlich im hinteren Grundstücksbereich vorgesehen.
Herr Peplau gibt den Hinweis, die Planänderung mit dem Landkreis vorab abzustimmen, damit die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist.
Bis zur Empfehlung an die Gemeindevertretung ist die Nachfrage beim Landkreis zu stellen, ob diese nebeneinander liegenden Nutzungen planungsrechtlich eine Lösung darstellen bzw. ob die Genehmigung des Teilflächennutzungsplanes in dieser Form auch in Aussicht gestellt wird.
Die Ausschussvorsitzende verließ dem Beschlussvorschlag. Sie lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Aufhebung des von der Gemeindevertretung am 19. Dezember 2012 gefassten abschließenden Beschlusses (GV Hokir/05/12/7043).
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt die erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Wohlenhagen im Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für das Beteiligungsverfahren.
- Die erneuten Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Teilflächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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