13.03.2014 - 5 Sportanlage Klütz - Sanierung der Laufbahn und ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Als Gast wird Herr Riebe vom Planungsbüro Tiefbauprojekt aus Schwerin begrüßt. Er macht Ausführungen zur Sanierung der Laufbahnen und des nördlichen Segmentes. Gleichzeitig legt er eine Gegenüberstellung für einen kompletten Neubau dar.

Seine Aufgabe war es, mit dem geringsten Aufwand eine Instandsetzung der Bahn und des Innenkreises für den Schulsport zu planen. Er stellt die Grobkostenschätzung vor. Das nördliche Segment mit den Laufbahnen wird voraussichtlich 150.000,00 € in Anspruch nehmen. Der anschließend notwendige Pflegeaufwand von Tennenbahnen ist und bleibt sehr hoch.

Für eine Abwägung zwischen Sanierung oder Neubau bilden die Anzahl der Schüler, die Disziplinen für den Schulsport (Anforderung an diese Schulsportstätte unter Berücksichtigung des Schulentwicklungskonzeptes und der Standortfrage der Regionalen Schule Klütz Schule) sowie für den Breitensport (Vereinssport). Es sind Informationen durch den Sportverein einzuholen, mit welchem Spielbetrieb und welchen Inanspruchnahmen der Platz hier belastet werden soll.

Der Planer empfiehlt, dass unter dem Vorbehalt einer etwas höheren Investition bei einem Neubau in den Folgejahren eine wesentlich günstigere Unterhaltung des Platzes zu erwarten ist.

 

Wichtig ist es in eine dauerhafte und nachhaltigere Lösung Geld zu investieren. Dabei geht er auf Möglichkeiten der Förderung über die Sportstätten-Richtlinie und über Sonderbedarfszuweisungen ein. Er empfiehlt, dass der Sportverein als Antragsteller in Zusammenarbeit bzw. Kooperation mit der Stadt Klütz Gelder beantragen sollte. Dabei ist von einer Drittel-Förderung bei Antragstellung auszugehen. Darüber hinaus hat der Verein einen über 32 Jahre laufenden Pachtvertrag zwischen der Stadt Klütz dem SV Klütz e.V. nachzuweisen. Bis August 2014 ist der Antrag auf Fördermittel sowohl für den Platz/Laufbahnen als auch für das Sanitärgebäude stellen. Für eine Gesamtneubau sind 600.000,00 € als Investitionsvolumen anzunehmen, daneben noch möglicherweise das Sanitärobjekt. Wichtig für alle Zuarbeiten und Kostenschätzungen sind die Aussagen eines Baugrundgutachtens.

 

Dieses ist schnellstmöglich in Auftrag zu geben (Zuarbeit entsprechende Beschlussempfehlung für den Hauptausschuss erforderlich). Darüber hinaus sind Termine mit dem Verein und der Schule zu führen, damit das Anforderungsprofil an den Sportplatz/Vereinsgebäude gemeinsam abgestimmt werden kann.

 

Herr Holst lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig versagt.

 

Darüber hinaus lässt Herr Holst darüber abstimmen, dass hier die Dringlichkeit des Erfordernisses einer Beschlussvorlage für den Hauptausschuss für die Erstellung eines Baugrundgutachtens erforderlich ist.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig hergestellt.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Aufträge für die Erstellung eines Lage- und Höhenplanes sowie für ein Baugrundgutachten sind erfolgt. Nach Vorliegen dieser kann der Fachplaner eine detaillierte Kostenschätzung erstellen. Diese dient dann als Grundlage für die Erstellung von Fördermittelanträgen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage