17.02.2014 - 4 Niederschlagsentwässerung Wichmannsdorf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Planer, Herr Wittenburg, vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert die Regenwasserentwässerung für die Ortslage Wichmannsdorf. Hierzu gab es Vorgespräche zwischen dem Zweckverband, der Unteren Wasserbehörde sowie dem Wasser- und Bodenverbandes.

Im Ergebnis wurde die Ausnutzung der Retentionsflächen der beiden Ortsteiche vorgeschlagen. Für die gesamte Ortslage sind ca. 170 l/s Oberflächenwasser abzuleiten. Ziel ist es, diese Wassermenge nicht direkt in die Vorflut zu leiten, sondern den Abfluss zuvor durch Speicherung zu reduzieren und dann in einem reduzierten Maß von ca. 20 l/s in den Vorflutgraben einzuleiten. Die Speicherung soll in den kleineren Teich vorgenommen werde. Das Speichervolumen wird durch eine Sedimentationsanlage, die vorgeschaltet und einen Durchmesser von 4,4 Metern hat, erreicht. Somit gelangt ausschließlich gereinigtes Wasser in den Vorflutgraben. Die Teiche haben ein ausreichendes Puffervolumen (kleine Teich von 310 m³ , größere Teich von 135 m³). Der größere Teich hat bereits mehrere Einleitpunkte aus Drainageleitungen und nur ab einem gewissen Pegelstand (Notüberlauf) wird Abwasser in den Vorflutgraben eingeleitet. Damit wird die gesamte Ortslage einschließlich des Bereiches Mühlenblick in diesen Vorflutgraben eingeleitet.

 

Beide Teiche sind als Biotop kartiert. Mit einer vorgeschalteten Sedimentationsanlage bleibt der Status Biotop erhalten. Die Abstimmungen sind mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt.

Darüber besteht die Überlegung in nördlicher Richtung der Ortslage das Drainwasser der Feldlagen gegebenenfalls in naturnahen Gewässerausbau (offener Graben) zusätzlich abzufangen. Die umliegenden Drainflächen der ortsumgebenen Feldlagen sind bei der Berechnung berücksichtigt worden und kommen zeitlich verzögert in diese Pufferteiche an.

Der geplante Kreisel und der Bereich des B-Plan Nr. 36 östlich der Landesstraße entwässert in Richtung Kläranlage.

 

Herr Sommer gibt den Hinweis, dass der Ablauf des Klützer Baches in die Ostsee zu klären ist. Gerade bei einem Hochwassersturmereignis sind die Schleusen zu schließen, wobei dann der Rückstau aus dem Klützer Bach bei weiteren Planungen der Gemeinde zu berücksichtigen.

Dies ist eine Aufgabe des STALUW, die Rückstauebene liegt bei 3,20 Meter über HN.

Bei diesem Höhenniveau gibt es schon bereits bebaute Flächen in der Ortslage Wichmannsdorf.

Die Vorstellung der technischen Ausführung zur Regenentwässerung Wichmannsdorf wird zur Kenntnis genommen. Da keine Unterlagen bzw. Beschlussvorlage vorliegen, wird diese Planung im kommenden Bauausschuss bestätigt und der Gemeindevertretung empfohlen.

 

Herr Nix übernimmt von Herrn Schulz die Leitung der Sitzung für den weiteren Ablauf.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:.

davon anwesend:.

Zustimmung:.

Ablehnung:.

Enthaltung:.

Befangenheit:.

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

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Anlagen zur Vorlage