15.10.2013 - 5 Bebauungsplan Nr. 20.1 "Alt Boltenhagen" der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kerstin Ahrens vom Planungsbüro Hofmann & Fricke stellt die Abwägungstabelle vor. Einzelne Punkte wurden konkret erläutert, wie beispielsweise die Machbarkeitsstudie für den Hotelstandort, das Niederschlagswasserbeseitungskonzept, die Splittung Ferienwohnen / dauerhaftes Wohnen sowie die Lärmschutzproblematik.

 

Der Bauausschuss erörtert gemeinsam mit dem Planungsbüro die Abwägungsunterlagen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass auch für diesen Bereich ein Konzept für die Kaffeegärten zu entwickeln ist. Diese sind zurzeit nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

Herr Apelt hinterfragt, warum der Geltungsbereich des jetzigen Bebauungsplanes ein anderer ist, als der des ursprünglichen Bebauungsplanes. Diese Angelegenheit ist bindend bis zur Gemeindevertretersitzung zu klären.

 

Anschließend stellt Herr Nix die Vorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

1.              Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:  siehe Anlage

              Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.              Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen be-schließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen den Bebauungsplan Nr. 20.1 mit der Gebietsbezeichnung "Alt-Boltenhagen" als Satzung.

 

4.              Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20.1 wird gebilligt.

 

5.              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 20.1 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .4

Ablehnung:                                                        .2

Enthaltung:                                                        .1

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Anlagen zur Vorlage