09.10.2013 - 13 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert das Konzept und den städtebaulichen Entwurf. Es gibt nach wie vor über die verkehrliche Anbindung noch Klärungsbedarf. Die Gespräche hierzu zwischen Vorhabenträgern und Campingplatznutzern laufen. Dies ist ggf. in einem erweiterten Geltungsbereich mit aufzunehmen.

 

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt die vorgelegten Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 24  für die Ferienanlage in südöstlicher Arrondierung von Campingplatz, Bungalowsiedlung und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“ - Blaue Wiek II für das weitere Beteiligungsverfahren.
  2. Mit dem Konzept, ergänzt um Kriterien zur baulichen Ausnutzung und zur Art der Nutzung, Ferienhäuser nach § 10 Abs. 4 BauNVO, sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen (nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 BauGB).
  3. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

An das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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