09.10.2013 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr van Leeuwen nimmt im Zuschauerraum platz.

 

Herr Mahnel macht Ausführungen zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des 1. Entwurfes. Dabei geht er auf 2 Belange mit städtebaulicher Relevanz speziell ein. Durch die heranrückende schutzbedürftige Bebauung des Landwirtschaftbetriebes durch die Festsetzung eines Wohngebietes allein, wird der Schutzanspruch um 5 db höher. Die Gemeinde sollte ihre klare Position erhalten und das Heranrücken einer zusätzlichen Bebauung vorerst nicht forcieren.

 

Es wird über die Einwendungen des Verfahrens nach § 13 a BauGB in Kumulation mit dem B-Plan Nr. 23 diskutiert. Herr Mahnel trifft Ausführungen unter Bezug auf die Regelfälle des § 13 a BauGB. Danach wäre wohl diese Überprüfung bei einer Fortführung für den B-Plan Nr. 23 vorzunehmen, stellt aber die Anwendung nach § 13 a BauGB im jetzigen Verfahren des B-Plan Nr. 22 nicht in Frage. Danach wäre wohl diese Überprüfung bei einer Fortführung für den B-Plan Nr. 23 vorzunehmen, stellt aber die Anwendung nach § 13a BauGB im jetzigen Verfahren des B- Plan Nr. 22 nicht in Frage.

 

Das gesamte Verfahren wird demzufolge nochmals einer Öffentlichkeitsbeteiligung zur Auslage gebracht. Die Schalluntersuchung soll speziell für eine grundstücksbezogene Untersuchung für das angrenzende Flurstück mit Baubegehren erweitert werden. Ggf. nach der Schalluntersuchung können vielleicht auch Abstimmungen mit dem Landkreis über eine Lückenbebauung gefunden werden. Insoweit ist die Gemeinde bestrebt, das Bauinteresse der Familie Baumann hier schnellst möglich auf den Weg zu bringen. Es sind im Rahmen der jetzigen Öffentlichkeitsbeteiligung trotzdem noch die Regenwasser- und Löschwassersituationen, Anschluss und Ableitung zu ergründen und zu klären, ggf. ist ein Teich auf der Grünfläche als Löschwasserreserve vorzuhalten. Dies kann jedoch erst nach einem Bodengutachten beurteilt werden.

 

Diese Dinge können erst im Ergebnis und im Abschluss des zweiten Beteiligungsverfahrens herausgefunden werden.

 

Der Bürgermeister verliest den Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die während der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit  und die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Am 29.10.2013 an das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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