01.10.2013 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel stellt den Vorentwurf über Grünfläche und bebauungsbarer Fläche mit einer Reetdachhaussiedlung vor. Die verkehrliche Anbindung ist nach wie vor derzeit ungeregelt. Den Vorhabenträgern ist angeraten worden, sich mit dem Verein in Verbindung zu setzten, um eine gemeinsame Zufahrtsregelung zu finden. Die Eigentumsverhältnisse sind zu klären. Es ist eine weitere Ausformung der Verkehrsfläche im Ein- und Ausfahrtsbereich erforderlich. Der Geltungsbereich sollte über diesen neuen Verkehrsknotenpunkt geführt werden. Die Zuwegung zur Steilküste wird verworfen, da es keinen unmittelbaren Abgang zum Strand gibt. Die Gehwege, die vorhanden sind, sollen auch nach wie vor weiter genutzt werden.

 

Da es keine weiteren Fragen mehr zum Entwurf gibt, lässt die Vorsitzende über den Entwurf  abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt die vorgelegten Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 24  für die Ferienanlage in südöstlicher Arrondierung von Campingplatz, Bungalowsiedlung und Gemeinschaftssiedlung „Liebeslaube“ - Blaue Wiek II für das weitere Beteiligungsverfahren.
  2. Mit dem Konzept, ergänzt um Kriterien zur baulichen Ausnutzung und zur Art der Nutzung, Ferienhäuser nach § 10 Abs. 4 BauNVO, sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen (nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 BauGB).
  3. Die Planungsabsichten sind mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Anlagen zur Vorlage