04.09.2013 - 8 Bebauungsplan Nr. 21 „Wohngebiet am Birken- und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mevius verliest nach dem es keine weiteren Anfragen gibt den Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung „Wohngebiet am Birken- und Butscherweg“. Das Plangebiet in der Ortslage Hohenkirchen, gelegen westlich des Birkenweges und nördlich des Butscherweges, umfasst die Flurstücke 16/24, 16/33 (teilweise), 16/41, 16/53, 16/54, 17/7, 17/9 (teilweise), 17/11, 17/12, 17/13, 17/14 der Flur 2 in der Gemarkung Hohenkirchen. Die Satzung wird gemäß den Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Hohenkirchen ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

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