15.07.2013 - 9 1. Änderung B- Plan Nr. 28 der Stadt Klütz für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fischer stellt den Beschlussvorschlag des Bauausschusses zur Diskussion.

 

Herr Mahnel führt zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 folgendes aus:

 

Es wurden die Varianten vorgestellt

 

  • Variante I nach Bauausschuss mit Hecke,
  • Variante II nach Bauausschuss ohne Hecke.

 

Die Varianten wurden vorgetragen. Es soll bei einer Variante mit Wendeanlage und Stichstraße bleiben, um Wohnruhe zu sichern. Die Zufahrt zur Feuerwehr ist nur als Geh- und Radweg auszubauen.

 

Eine öffentliche Grünfläche soll festgesetzt werden, um hier den Grünzug mit dem Baumbestand zwischen Lidl und der Wohnbebauung zu bewahren.

 

Eine Wegeverbindung soll innerhalb des Grünbereiches, der sich westlich anschließt realisiert werden. Hier kommt es zur Klarstellung und Einbeziehung der städtischen Flächen zwischen Lidl und der Wohnbebauung.

 

Für angrenzende Grundstücke am Lindenring erfolgte eine gründliche Betrachtung, um die vorhandenen Wohngrundstücke auch entsprechend zu würdigen bzw. die Katastersituation zu berücksichtigen. Die angrenzenden  Grundstücke am Lindenring sind schon privatisiert nur teilweise verpachtet, so dass der Geltungsbereich verbleiben kann (Abstimmung mit Amt hierzu im Vorfeld erfolgt).

 

Der Geh- und Radweg in nördliche Richtung zur Gewerbestraße soll mit in den Geltungsbereich. Es handelt sich derzeit um ein Geh-. Fahr- und Leitungsrecht.

 

Die Baugrenze für die Baugrundstücke im Gebiet ist 5 Meter von der Straße und in der Tiefe 20 Meter zu bemessen.

 

Die Grundstücksgrößen sind entsprechend zu ermitteln. Dies wird den bisher vorgelegten Unterlagen beigefügt. Eine Parzellierung ist nicht vorgegeben. Es ist ein differenziertes Angebot für Grundstücke offenzuhalten.

 

Variante I ist die Vorzugsvariante und wird weiter verfolgt.

 

Die verbleibende kleine Grünfläche kann für Festivitäten genutzt werden.

 

Im Ortseingangsbereich aus Richtung  Boltenhagen kommend, wäre eine geeignete Fläche für eine Festwiese vorhanden.

 

Die Änderung des B-Planes Nr. 25 wird im Teilbereich des Geh- und Radweges notwendig.

 

Die Flächen südlich Lidl sind öffentlich und als solche geeignet, eine Wegeverbindung vorzubereiten (vorherige Abstimmung mit dem Amt ist erfolgt).

 

 

Es folgt eine rege Diskussion der Stadtvertreter zur Prüfung einer Beauftragung eines Erschließungsträgers.

 

Es wird festgelegt, dass die Verwaltung zur nächsten Stadtvertretersitzung 3 Angebote von Erschließungsträgern einzuholen hat u. a. LEG. Schon im nächsten Bauausschuss sollen die Angebote vorgelegt und diskutiert werden und das ggf. unter Anwesenheit eines jeweiligen Vertreters der Erschließungsträger.

 

Die Stadtvertreter sind sich einig, die Variante 1 zu beschließen.

 

Herr Fischer stellt den Beschlussvorschlag mit Variante 1 zur Abstimmung.

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Klütz für das Wohngebiet am Lindenring – Ergänzung des Wohngebietes.

Der Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 liegt im Norden bzw. Nordosten der Stadt Klütz.

Das Plangebiet wird wie in Anlage 1 dargestellt, begrenzt:

  • im Norden              durch Flächen des Gewerbegebietes und der Telekom,
  • im Westen               durch vorhandene Bebauung entlang des vorhandenen

Wohngebietes im Lindenring und die Zufahrtsstraße Lindenring von der Wismarschen Straße,

  • im Osten              durch die Umgehungsstraße,
  • im Süden              durch die Wismarsche Straße.

 

Planungsziele:

Zusätzliche Einbindung von Flächen der Festwiese zwischen Feuerwehr und vorhandener Bebauung am Lindenring in das Plangebiet.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

  1. Die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung werden für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

 

  1. Mit den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung sind die maßgeblichen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die Planungsziele zu unterrichten.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .14

Zustimmung:                                                        .13

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Vermerk:

Beschluss am 30.07.2013 an das zuständige Planungsbüro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage