05.06.2013 - 19 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen lehnt eine Beschlussfassung zu diesem gemeindlichen Einvernehmen ab, da der Landkreis bereits eine Baugenehmigung erlassen hat. Gleichzeitig ist dem Landkreis mitzuteilen, dass seitens der Gemeinde erwartet wird, dass zukünftig vorgeprüfte Unterlagen bzgl. der Genehmigungsfähigkeit eines solchen Vorhabens bezogen auf die anderen Träger öffentlicher Belange vorgelegt wird.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

Beschlussfassung ist dem LK fristgerecht mitgeteilt worden.

 

 

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