05.06.2013 - 10 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bernier tritt um 19:40 Uhr der Sitzung bei. Somit sind jetzt 10 von 13 Gemeindevertretern anwesend.

 

Herr Peplau tätigt Erläuterungen zum Haushalt 2013 sowie eine kurze Zusammenfassung. Frau Maaß erläutert die Änderung im Finanzhaushalt in Zeile 60, hier war es zu einer nicht richtigen Ausweisung der Forderungen der Ansatz des Haushaltsvorjahres einschließlich der Nachträge 2012 in Höhe von 48.000,00 € gekommen. Dieses wurde nunmehr angepasst und zieht sich auch im Ansatz des Haushaltsjahres 2013 sowie den Finanzplanungsjahren 2014 bis 2016 durch. Frau Maaß weist in Sachen Kreditaufnahme für das Feuerwehrfahrzeug in Höhe von 160.000,00 € darauf hin, dass seitens des Landkreises NWM der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzter Gesamtbetrag der neuen Kreditaufnahmen für Investition und Investitionsförderungsmaßnahmen vollständig in Höhe von 260.000,00 € genehmigt worden sind, jedoch die Inanspruchnahme des genehmigten Kreditbetrages unter dem Vorbehalt der Einzelkreditaufnahme gemäß § 52 Abs. 4 Nr. 2 KV M-V einer Einzelkreditgenehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedarf. Sie teilt mit, dass der Finanzausschuss die Empfehlung getätigt hat, diese Einzelkreditaufnahme beim Landkreis NWM zu beantragen. Dies Feuerwehrfahrzeug ist bestellt. Die 1. Teilrechnung in Höhe von 77.800,00 € aller Voraussicht nach in kürzester Zeit eingehen. Der Finanzausschuss tätigt die Empfehlung, diesen Betrag zunächst aus dem laufenden Haushalt der Gemeinde Hohenkirchen zu zahlen.

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung stimmen der Empfehlung des Finanzausschusses zu.

 

Es erfolgt folgender Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Einzelkreditgenehmigung bei der Landrätin des Landkreises NWM als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

 

 

Herr Mevius lässt nunmehr über die Haushaltssatzung abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 20. Juni 2013 erteilt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 29. Juni 2013.

 

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