22.05.2013 - 12 Beschluss zur Annahme von Spenden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Neubauer, Carmen
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zierow
- Datum:
- Mi., 22.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB I Zentrale Dienste / Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Neubauer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Boge zeigt seine Befangenheit an und nimmt weden an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Herr Hömke übernimmt die Sitzungsleitung.
Frau Rexin verlässt um 19:40 Uhr die Sitzung.
Herr Hömke hinterfragt, wie das Geld verwendet werden kann.
Frau Maaß erläutert, dass die Spende auf Empfehlung des Finanzausschusses in den Haushalt 2013 unter dem Produktsachkonto 28101/4629 eingearbeitet wurde und weist gleichzeitig daraufhin, dass eine Deckung der bestehenden Aufwendungen dadurch nicht erfolgen kann. Im Haushaltsplan hat ein Haushaltsvermerk mit einer Zweckbindung zu erfolgen. Diese beschränkt die Verwendung für bestimmte Aufwendungen. Da noch keine bestimmten Aufwendungen vorliegen, wird die Gemeindevertretung angehalten diese zu bestimmen.
Herr Hömke bittet die Angelegenheit auf den nächsten Finanzausschuss zu beraten.
Frau Höhne hinterfragt, ob dann hierzu später außer- bzw. überplanmäßige Aufwendungen beschlossen werden müssen. Dies wird durch Frau Maaß bejaht.
Herr Hömke lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschliesst, die Zuwendungen in Höhe von:
4.000,00 EUR vom 07.03.2013 – Spender: Betriebsgemeinschaft Zierow Landwirtschafts KG
für Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Zierow und
6.000,00 EUR vom 22.03.2013 - Spender: Betriebsgemeinschaft Zierow Landwirtschafts KG
für kulturelle Zwecke und Ehrenamt der Gemeinde Zierow anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .6
davon anwesend: .6
Zustimmung: .5
Ablehnung: .0
Enthaltung: .0
Befangenheit: .1
Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:
Herr Fanz-Josef Boge
Herr Boge übernimmt wieder die Sitzungleitung.
