14.05.2013 - 8 B- Plan Nr. 19 der Gemeinde Kalkhorst für die O...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zwischen Planungsbüro und Bauausschussmitgliedern ist noch festzulegen, welche Raltöne angesprochen werden sollen, für Sichtmauerwerk und für Klinkerbauten.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst wertet die Stellungnahmen zum Verfahren mit der Beteiligung mit dem Vorentwurf aus. Es ergeben sich

-                      zu berücksichtigende,

-                      teilweise zu berücksichtigende,

-                      nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf wird entsprechend beschlossen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst billigt die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der zugehörigen Begründung und bestimmt diese für das weitere Planverfahren.
  3. Die Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und der zugehörigen Begründung sind auf die Dauer eines Monats gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen wird.
  4. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
  5. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist vorzunehmen.
  6. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Kalkhorst deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  7. Mit der Bekanntmachung zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Mark Semrau

 

 

Herr Semrau nimmt wieder an der Beratung und Abstimmung teil.

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Anlagen zur Vorlage