07.05.2013 - 9 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Es wird sich auf den Tagesordnungspunkt 8 bezogen. Die Hinweise aus dem Bauausschuss vom 29.01.2013 sind wiederholt an den Landkreis zu geben.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Reihenhausbebauung – Nutzungsänderung zu betriebsnotwendigen Unterkünften für landwirtschaftlichen Betrieb unter AZ 23291-12-08 vom 27.12.2012, ergänzt vom 10.04.2013 herzustellen.

Das Einvernehmen nach § 145 BauGB und § 173 BauGB entfällt, da das Vorhaben weder in einem Sanierungsgebiet noch in einem Erhaltungsgebiet liegt. 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .1

Ablehnung:                                                        .3

Enthaltung:                                                        .1