24.01.2013 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel vom gleichnamigen Planungsbüro erläutert, dass es seitens des DRK Planungsabsichten gibt, auf dieser Fläche eine kombinierte Einrichtung Kindertagesstätte, Station für Demenzerkrankte sowie betreutes Wohnen zu schaffen. Es bietet sich an, die gesamte Fläche, die auch im Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen ist, zu überplanen, um ein einheitliches städtebauliches Konzept zu erreichen.

 

Geltungsbereich des Planes muss bis zur Erarbeitung des Vorentwurfes konkretisiert werden. Der Aufstellungsbeschluss erzeugt noch keine Kosten für die Stadt Klütz.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 für den Bereich an der Bamburg zwischen der Landesstraße und vorhandener Wohnbebauung an der Bamburg.

Das Plangebiet wird wie in Anlage 1 dargestellt, begrenzt:

 

Nordöstlich:              durch vorhandene Wohnbebauung,

südöstlich:              durch die Landesstraße, Umgehungsstraße,

westlich:              durch vorhandene Wohnbebauung an der Bamburg und Garagen.

 

Planungsziele:

Ausweisung und Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.

Berücksichtigung von Infrastruktureinrichtungen, wie Kita und Berücksichtigung von Wohnanlagen für betreutes Wohnen.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

3.              Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.              Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .11

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage