19.12.2012 - 13 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mevius übergibt das Wort an Herrn Peplau.

 

Herr Peplau tätigt einige Ausführungen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und verweist insbesondere auf den letzten Satz des Vorberichtes. Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Gemeinde Hohenkirchen auf lange Zeit ihre laufenden Ausgaben decken kann. Die Liquidität wird als gut eingeschätzt. Ebenfalls hat die Gemeinde ein großes Grundvermögen.

Frau Maaß teilt mit, dass seitens der Verwaltung gegenüber der Fassung der Empfehlung  des Finanzausschusses eine  Änderung eingearbeitet wurde- hier die Umschuldung des Kredites in Höhe von 320.952,26 EUR zum 30.12.2012.

Sie verweist auf einen redaktionellen Fehler in der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2c) im Finanzhaushalt. Es muss heißen: „ -376.600 EUR“ und „ -345.900 EUR“

 

Herr Mevius stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .12

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

Der redaktionelle Fehler wurde korrigiert mit Einreichung der Unterlagen an den LK NWM im rechtsaufsichtlichen Genehmigungsverfahren.

 

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