19.12.2012 - 17 Gemeinde Hohenkirchen - 3. Änderung des Teilflä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen.

 

  1. Die Begründung der Gemeinde Hohenkirchen zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen wird gebilligt.

 

  1. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ist der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beizufügen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf für einen Teilbereich in der Ortslage Wohlenhagen beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung dann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

 

An PBM weitergeleitet. Unterlagen an Landkreis (Genehmigung) werden vom Planungsbüro zusammengestellt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=62854&selfaction=print