13.12.2012 - 27 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostsee...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ch. Schmiedeberg bittet um Berichtigung des  §9 Abs.2 hier liegt ein redaktioneller Fehler vor, es  muss heißen: „…kann jedermann sich Satzungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kostenpflichtig zu senden lassen...“

Herr Sager weist darauf hin, dass im § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung die Anzahl der Sitzungen der Fraktion mit 18 pro Jahr begrenzt ist. Er stellt den Antrag die Höchstzahl der Sitzungen der Fraktion, für die Sitzungsgelder zu zahlen ist, auf jährlich 25 zu beschränken.

 

Herr Ch. Schmiedeberg lässt über den Antrag von Herrn Sager abstimmen:

 

9 Ja- Stimmen

2 Nein- Stimmen

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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