13.12.2012 - 14 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a "Freiwil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) beschließt die Gemeindevertretung die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a "Freieillige Feuerwehr", aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, für das Gebiet in Boltenhagen zwischen

-          der angrenzenden Grundstücksgrenze des Grundstücks Nr. 6 im Norden,

-          dem Weidenstieg im Osten,

-          der Rudolf-Breitscheid-Straße im Süden und

-          der östlichen Grundstücksgrenze der Parkanlage im Westen;

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung, als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            . 13

davon anwesend:                                          . 11

Zustimmung:                                                        . 9

Ablehnung:                                                        . 0

Enthaltung:                                                        . 2

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Anlagen zur Vorlage

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