13.12.2012 - 8 Gestaltungssatzung "An der Strandpromenade Nord...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Christian Schmiedeberg und Herr Hans-Otto Schmiedeberg zeigen ihre Befangenheit an und verlassen die Sitzung.

 

Herr Christian Schmiedeberg übergibt die Leitung der Sitzung Frau Amtsrätin Maria Schultz.

 

Frau Schultz ist in dieser Angelegenheit Beauftragte gemäß § 83 KV M-V Beauftragte des Stellvertreters des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

Herr Steigmann macht darauf aufmerksam, dass die Höhe der einzufordernden Bußgelder noch offen ist. Seitens der Verwaltung wird erläutert, dass dies bis zur Rechtskraft der Satzung nach der öffentlichen Auslegung beigefügt wird.

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der Gestaltungssatzung für das Gebiet „An der Strandpromenade-Nord“ gemäß dem beigefügten Entwurf vom 05.10.2012.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .11

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .2

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Christian Schmiedeberg

Herr Hans-Otto Schmiedeberg

 

Nach der Abstimmung nehmen sie wieder an der Sitzung teil.

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Anlagen zur Vorlage

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