29.11.2012 - 13 B- Plan Nr. 19 der Gemeinde Kalkhorst für die O...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Mahnel, vom gleichnamigen Planungsbüro Mahnel, erläutert die eingegangenen Anregungen und Bedenken. In diese weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde deutlich, dass die Ausweisung Wohnen - Ferienwohnen für diesen Bereich zulässig ist. Es sollte aber auf eine prozentuale Beschränkung verzichtet werden. Die in diesem Bereich angesiedelten Zweitwohnungen können sowohl dem Wohnen, als auch dem Ferienwohnen zugeschlagen werden. Für die Gemeinde ist insbesondere wichtig, dass der Anteil der Dauerwohnungen nicht unter 50 Prozent, des gesamten Wohnungsbestandes fällt.

In der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes sind die Festsetzungen zu überprüfen, zur Zeit sind die Festsetzungen im B-Plan Nr. 19 integriert, die sich aus den rechtskräftigen Bebauungsplänen 2 , 9, 12, 3 und 1 ergeben.

Es soll versucht werden, diese aneinander anzugleichen.

Dazu wird es eine Arbeitsgruppe geben. Die Arbeitsgruppe besteht aus Frau Hain, Frau Braun, Herrn Neick, Herrn Mahnel und Frau Schultz.

Danach wird die Beschlussvorlage dem Bauausschuss wieder zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Beschluss:

 

 

zurückgestellt

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .

davon anwesend:                                          .

Zustimmung:                                                        .

Ablehnung:                                                        .

Enthaltung:                                                        .

Befangenheit:                                                        .             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

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Anlagen zur Vorlage