17.10.2012 - 12 Grundsatzbeschluss zum Bau eines Radweges entla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Sandra Pettkus
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohenkirchen
- Datum:
- Mi, 17.10.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mevius erläutert die Beschlussvorlage.
Frau Dr. Bernier ergänzt, dass die Beschlussvorlage bereits im Bauausschuss und der Gemeindevertretung beraten wurde. Das Büro Wobschal ist ebenfalls dazu geladen und gehört worden.
Die Fördermittel für den Bau eines Radeweges sollen angefragt werden.
Herr Peplau hinterfragt den letzten Satz des Beschlussvorschlages. Die Gemeindevertretung möchte keine jetzt noch keine Beauftragung eines Baugrundgutachtens oder ähnliches auslösen.
Daher lässt Herr Mevius über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Ausbau eines Radweges vom Kreuzungsbereich der LO1 (Gemarkung Gramkow) entlang der Kreisstraße K44 bis nach Beckerwitz entsprechend der vom Ingenieurbüro vorgestellten Variante (links der Kreisstraße in Richtung Beckerwitz) mit einer Ausbaubreite von 2,50 m in Asphaltbauweise.
Für die Erstellung der entsprechenden Antragsunterlagen bei beiden Förderstellen wird das Ingenieurbüro Wobschal für die Vorzugsvariante 3 beauftragt.
Es wird die Festlegung getroffen, dass die Pappelreihe künftig fortfallend sein kann und der Wegeverlauf dann direkt an der Straße erfolgt.
Der Radweg soll vor Beckerwitz bis zur Einfahrt zur Jugendherberge geplant werden, hier müsste eine Überprüfung der Grundstücksverhältnisse erfolgen.
In der Ortslage Beckerwitz kann gegebenenfalls ein kombinierter Rad- und Gehweg realisiert werden.