27.09.2012 - 15 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostsee...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Seidel verweist auf § 6 in dem vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung. Hier möchte er gerne den Hinweis aus dem Rechnungsprüfungsgesetz. Zudem verweist er auf dem § 8 der vorliegenden Hauptsatzung, hier wünscht er einen Hinweis auf die Entschädigungsverordnung M-V vom 09. September 2004.

Herr Christian Schmiedeberg betont, dass die von Herrn Seidel angesprochenen Gesetze und Verordnungen ohnehin anzuwenden sind und somit nicht aufgenommen werden müssen. Die Hauptsatzung hat eine Regelung zur Entschädigung zu treffen.

Herr Dietrich spricht die Regelung in § 9 „Öffentliche Bekanntmachungen“ an. Hier wünscht er eine Anpassung, wie in den anderen amtsangehörigen Gemeinden. Herr Christian Schmiedeberg weist daraufhin, dass die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen einen Vertrag mit der Ostsee-Zeitung hat. Dieser aber zum 31.12.2012 gekündigt wurde, mit der Bitte um neue Verhandlung.

Herr Hans-Otto Schmiedeberg stellt den Antrag, die Hauptsatzung § 9 zu ändern: Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erfolgen im Internet , zu erreichen über den Link „Satzungen“ über die Homepage des Amtes Klützer Winkel unter http://www.kluetzer-winkel.de/ zusätzlich rein informatorisch durch den Abdruck in der Ostsee-Zeitung, Ausgabe Grevesmühlener Zeitung.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Im Anschluss stellt Herr Christian Schmiedeberg die Hauptsatzung mit der genannten Änderung zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die anliegende Hauptsatzung mit den genannten Änderungen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .10

Zustimmung:                                                        .9

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

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