13.03.2012 - 6 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 a "Freiwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Der geändert Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a für das Gebiet in Boltenhagen zwischen

-          der angrenzenden Grundstücksgrenze des Grundstücks Nr. 6 im Norden,

-          dem "Weidenstieg" im Osten,

-          der "Rudolf-Breitscheid-Straße" im Süden und

-          der östlichen Grundstücksgrenze der Parkanlage im Westen;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

  1. Der geänderte Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung und die zugehörige Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut verkürzt öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können, worauf in der erneuten Bekanntmachung hinzuweisen ist.

Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann und die Nachbargemeinde sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und erneut verkürzt am Planverfahren gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den erneuten Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage