13.03.2012 - 5 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 a "Freiwi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Mertins, Carola
- Datum:
- Di., 13.03.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rainer Sommer stellt den grundsätzlichen Standort Feuerwehr an dieser Stelle in Frage. Weitere Bauausschussmitglieder erläuterten, warum und wieso die Feuerwehr an dieser Stelle errichtet worden ist. Herr Sommer verweist weiterhin auf die massiven Verkehrsprobleme im Weidenstieg. Es wurde festgestellt, dass diese Thematik nicht verknüpft ist mit dem Bebauungsplanverfahren. Herr Sommer stellt in Frage, ob ein Anbau an die Feuerwehr überhaupt dort erfolgen sollte. Da das StaLU derzeit von einem Hochwasserstand von 4 Meter über normal ausgeht. Die Deiche in Boltenhagen aber nur eine Höhe von 3,20 Meter haben, könnte es zu einer Überflutung des Geländes kommen.
Der Bauausschuss verständigt sich dazu, dass diese Argumentation nicht weiter fortgeführt wird.
Herr Heinz Dieter Schultz hinterfragt aus den Stellungnahmen des Kreisfeuerwehrverbandes, der darstellt, dass die Feuerwehr Boltenhagen nicht ausgelegt sein muss, für die Rettung durch überörtlichen Bootsverkehr. Daher ist fraglich, ob es überhaupt ein Erfordernis gibt, die Garage für das Boot zu bauen. Der Planer wird beauftragt bei dem entsprechenden Träger öffentlicher Belange zu hinterfragen. Der Erläuterungsbericht ist entsprechend zu präzisieren.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeindevertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Beteiligung vom 10. Januar bis zum 13. Februar 2012 sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der Anlage zum Beschluss geprüft. Die Anlage über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
