07.03.2012 - 5 Beschluss über die Entgeltordnung der Stadt Klü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Möglichkeiten der Nutzung der Aula sowie über Vor- und Nachteile von Vermietungen. Die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen wird befürwortet. Die Hauptnutzung der Aula besteht in der Essenversorgung und in der Nutzung für schulische Zwecke. Eine Nutzung durch städtische Einrichtungen (z. B. Kita) und durch Vereine für kulturelle Veranstaltungen wird positiv gesehen, jedoch empfiehlt der Sozial- und Kulturausschuss, keine Privatnutzungen (Privatfeiern, Geburtstage usw.) zu gestatten.

Das Rauchverbot ist zu beachten, sowie das saubere Hinterlassen.

Städtische Einrichtungen (z. B. Kita) sollen bei beabsichtigter Nutzung einen Antrag stellen.

Es ist eine separate Alarmsicherung vorhanden. Über den Hausmeisterservice soll dies geregelt werden (Kostenangebot).

 

Beschluss:

Der Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Erhebung von Benutzungsentgelt für stadteigene Einrichtungen um die Nutzung der Aula der Schule mit folgenden Änderungen zu erweitern.

 

Pkt. 2.4 Aula der Schule

Streichung von Absatz 1 und 2 (private und gewerbliche Nutzung)

 

Neufassung:

(1)   Städtische Vereine, Verbände und Sportgruppen können die Aula für einen Stundensatz in Höhe von 10,00 Euro nutzen. Bei mehr als 6 bis 24 Stunden sind 120,00 Euro zu entrichten.

(2)   Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 150,00 Euro zu hinterlegen, die nach Abnahme der Räume bei ordnungsgemäßer Übergabe zurückgezahlt wird. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage