24.01.2012 - 7 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Nevermann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Die Landes- und Kreisanteile wurden zum 01.01.2012 erhöht, so dass nun entschieden werden muss, wie die erhöhten Fördermittel verteilt werden. Der Sozialausschuss ist in seiner Sitzung am 18.01.2012 dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt. Die Finanzausschussmitglieder stehen dem Vorschlag der Verwaltung ebenfalls positiv gegenüber.

 

Bevor es allerdings zur Beschlussfassung kommt, wird nachgefragt, ob in 2012 eine Neuverhandlung der Regelkostensätze erfolgt, da der Träger aufgefordert war, Kostensenkungen, insbesondere im Bereich der Personalkosten, vorzunehmen.

 

Frau Pardun informiert über die Sitzung des Sozialausschusses am 18.01.2012, an der auch Herr Giewald als Geschäftsführer des DRK Kreisverbandes Nordwestmecklenburg e.V. teilnahm. Herr Giewald gab folgende Informationen:

 

Herr Giewald hat in 2011 den Versuch unternommen, die Personalkosten zu senken. Auf freiwilliger Basis ist dies in einigen Fällen gelungen. In 4 Arbeitsgerichtsverfahren unterlag das DRK und konnte keine Änderung in den Personalkosten vornehmen. Neueinstellungen mussten vorgenommen werden; die neuen Beschäftigten wurden zu geringen Personalkostensätzen eingestellt. So wird es in 2012 zu einer Einsparung – nur resultierend aus verringerten Personalkosten – von insgesamt 11.300 € kommen. Es wäre demnach möglich, die Regelkosten im Rahmen einer neuen Entgeltverhandlung zu ändern, da es im Bereich der Personalkosten zu Änderungen gekommen ist. In diesem Fall müssten aber mögliche Kostensteigerungen, bspw. in den Betriebskosten, gegen gerechnet werden.

 

Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung aber einstimmig gegen eine Neuverhandlung der Regelkostensätze ausgesprochen und gleichfalls dem Bürgermeister empfohlen, folgende Eilentscheidung zu treffen:

Der Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit, die freien finanziellen Mittel in Höhe von rd. 11.300,00 € in die bauliche Erhaltung der Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“, insbesondere in die Sanierung des Sportraumes, zu investieren. Mit den Sanierungsarbeiten ist umgehend zu beginnen.

Die Verwendung der Mittel wird durch die Vorlage von Rechnungen nachgewiesen.

Neue Regelkostensätze werden in 2012 grundsätzlich nicht vereinbart.

Der Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, eine Eilentscheidung zu treffen.

 

Die Entscheidung des Sozialausschusses fußte auf Folgendes:

Kleinere werterhaltende Maßnahmen, wie bspw. Malerarbeiten, Erneuerung Küchenzeile wurden bereits durchgeführt. Für das Kita-Gebäude besteht Grundsanierungsbedarf. Der Aufwand liegt über den Neubaukosten. Laut einem Gutachten des Ingenieurbüros Hempel & Kresse betragen die Kosten rd. 27 T€, vorerst nur für die dringendsten Sanierungsarbeiten in den nächsten zwei Jahren. 

Herr Giewald hatte vorgeschlagen, die Regelkosten für 2012 stabil zu halten und die genannte Einsparung in notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, insbesondere in eine sofortige Sanierung des Sportraumes, zu investieren. Laut den vertraglichen Regelungen wäre die Stadt Klütz für die Beseitigung des Schimmelbefalls zuständig und damit Kostenträger. Der Sportraum ist aufgrund Schimmelbefalls gesperrt. Der Sportraum wird sowohl für sportliche als auch für kulturelle Aktivitäten der Kita genutzt. 

Alternativ wäre eine Neuverhandlung der Regelkostensätze möglich. Dies aber nicht vor Juni 2012, da der Landkreis Nordwestmecklenburg keine früheren Termine vergibt – mit der Konsequenz, dass erst ab Juli 2012 die geänderten Regelkostensätze gelten und die Stadt Klütz parallel die Aufwendungen für die notwendigsten Instandhaltungsmaßnahmen tragen muss. Vor diesem Hintergrund hatte der Sozialausschuss dem Bürgermeister empfohlen, die Eilentscheidung zu treffen. Dieser Empfehlung ist der Bürgermeister gefolgt.

 

Herr Ellenberg gibt den Hinweis, dass es von Vorteil wäre, wenn die Reparaturkosten auch über die Stadt Klütz gezahlt werden. Eine Verrechnung mit der Ersparnis aus den Personalkosten sieht Herr Ellenberg höchst kritisch.

 

Frau Kaluza fragt nach Einsicht in dieses Gutachten. Die Verwaltung soll dies prüfen und bis zur nächsten Stadtvertretung Klütz eine Aufstellung über die einzelnen Kosten vorlegen.

 

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung zur Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgende Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte „Die Klützer Schloßspatzen“ in Klütz ab dem 01.01.2012:

 

Betreuungsart                                          Gemeindewohnsitzanteil                                          Elternanteil

Krippe                            ganztags                           369,57 € (50 % wären 309,79 €)                            250,00 €

                            Teilzeit                            234,40 € (50 % wären 204,70 €)                            175,00 €

                            Halbtags                                  153,41 €                                                                      153,41 €

Kindergarten              ganztags                                  128,43 €                                                                      128,43 €

                            Teilzeit                              93,52 €                                                                            93,52 €

                            Halbtags                                      77,58 €                                                                            77,58 €

 

Frau Pardun verlässt um 20:30 Uhr den Sitzungsraum.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            7

davon anwesend:                                          6

Zustimmung:                                                        5

Ablehnung:                                                        0

Enthaltung:                                                        1

Befangenheit:                                                        0             

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Anlagen zur Vorlage

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