16.01.2012 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 "Am Klütz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Auch zu diesem Tagesordnungspunkt macht Frau Hoth Ausführungen. Die vom Bauausschuss am 22.12.2012 angeregten Ergänzungen und Änderungen wurden in die Unterlagen eingearbeitet.

Die Stadtvertreter diskutieren anschließend über Details zur Bebauung, wie die Schaffung von Ferienwohnungen, Fassadengestaltung, Fassadenfarbe, Geschosshöhe, Dachformen u.a.

Herr Fischer macht den Vorschlag, dass sich der Bauausschuss noch intensiver mit den Festlegungen zu den angesprochenen Punkten beschäftigen sollte.

 

Der Beschlussvorschlag des Bauausschusses kommt zur Abstimmung.

 

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt  Klütz billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 auf Grundlage der vorgelegten Variante 7.2  (inklusive Umweltbericht) für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  2. Die Planunterlagen sind im Amt Klützer Winkel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist darzustellen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Abstimmung des Detaillierungsgrades und des Umfanges der Prüfung der Umweltbelange dient. Eine Eingriffsregelung ist noch nicht Bestandsteil der Unterlagen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen und um Stellungnahme zu bitten.
  4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .13

Zustimmung:                                                        .13

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

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