16.01.2012 - 11 Außenbereichssatzung Grundshage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hoth erläutert den Sachverhalt und beantwortet die Fragen der Stadtvertreter.

 

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Behandlung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen.

Es ergeben sich:

  • zu berücksichtigenden Anregungen und Stellungnahmen,
  • teilweise zu berücksichtigenden Anregungen und Stellungnahmen,
  • nicht zu berücksichtigenden Anregungen und Stellungnahmen.

Allgemeine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer gesonderten Zusammenstellung erfasst, die Anlage zu diesem Beschluss wird. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden geordnet nach berücksichtigten bzw. nicht berücksichtigten Stellungnahmen sowie Hinweisen, die zur Kenntnis genommen werden. Sofern Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben, wird davon ausgegangen, dass sie keine Anregungen zur Satzung vorzubringen hatten.

 

  1. Das Bauamt des Amtes Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, die nicht berücksichtigt werden, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Stellungnahmen wird wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss).

 

  1. Die Stadt Klütz fasst den Satzungsbeschluss zur Außenbereichssatzung der Stadt Klütz für einen Teilbereich der Ortslage Grundshagen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Satzung kann nach Satzungsbeschluss ohne eine Rechtskontrolle durch Genehmigungs- oder Anzeigebehörde gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht werden. Grundlage für den Satzungsbeschluss ist das BauGB in seiner letzten Fassung. Die ortsübliche Bekanntmachung sowie Ort und Zeit zur Einsichtnahme der Satzung richten sich hinsichtlich der Art und Form nach der auf Grund der Kommunalverfassung erlassenen Hauptsatzung der Stadt Klütz. Nach Abschluss des Satzungsverfahrens werden dem Landkreis Nordwestmecklenburg die ausgefertigte Satzung und der Bekanntmachungsnachweis überreicht.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .13

Zustimmung:                                                        .13

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0