13.12.2011 - 18 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a "Freiwil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Zusätze:
- Verfasser: Maren Domres
- Datum:
- Di., 13.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr 3a für das Gebiet in Boltenhagen zwischen
- der angrenzenden Grundstücksgrenze des Grundstücks Nr. 6 im Norden,
- dem "Weidenstieg" im Osten,
- der "Rudolf-Breitscheid-Straße" im Süden und
- der östlichen Grundstücksgrenze der Parkanlage im Westen;
bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es ist gemäß
§ 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.
3. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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