13.12.2011 - 18 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a "Freiwil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.      Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr 3a für das Gebiet in Boltenhagen zwischen

-          der angrenzenden Grundstücksgrenze des Grundstücks Nr. 6 im Norden,

-          dem "Weidenstieg" im Osten,

-          der "Rudolf-Breitscheid-Straße" im Süden und

-          der östlichen Grundstücksgrenze der Parkanlage im Westen;

bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (Text), mit der zugehörigen Begründung, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.      Die Öffentlichkeit ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3a der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Es ist gemäß
§ 13a Abs. 3 BauGB insbesondere darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

3.      Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Die Nachbargemeinde ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .13

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .2

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

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