05.12.2011 - 7 BebauungsplanNr. 9 "Am Reek", 4. Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Domres, Maren
- Datum:
- Mo., 05.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Maren Domres
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Blanck macht Ausführungen zum Sachverhalt und geht dabei auf die beigefügte Übersichtskarte ein, welche eine Gegenüberstellung der bisher zulässigen Arten der Nutzungen und die künftig zulässigen Nutzungen nach Rechtskraft des Bebauungsplanes beinhaltet (Farbdarstellung sollte zur Sitzung der Gemeindevertretung überarbeitet werden).
Herr Gröh spricht sich gegen eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes aus, da jeder zum Zeitpunkt des Kaufes eines Grundstückes bzw. des Baus eines Wohngebäudes im Klaren über die zulässigen Nutzungen sein musste und darauf vertraut hat.
Herr Schultz gibt ausführliche Hinweise zur Entstehung des jetzt rechtskräftigen Bebauungsplanes und den bisher zulässigen Arten der Nutzungen wenn auch ausnahmsweise, z. B. Beherbergungsbetriebe. Anlass zur Aufstellung dieser Bauleitplanänderung war die in 2010 erfolgte Rechtssprechung (Poeler Urteil zum Thema Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten) und für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nunmehr einen Kompromiss zu finden, den Willen der Gemeinde, d. h. in Wohngebieten unterrangig in einer sog. Einliegerwohnung auch eine Ferienwohnung zuzulassen.
Herr Seidel ergänzt den Gedanken und verweißt darauf, dass das Seeheilbad Boltenhagen ein Tourismusstandort mit besonderem Stellenwert ist, und es politischer Wille der Gemeinde ist, diesen auch zu stärken.
Auch Herr Bartusch erinnert an die 203-jährige Geschichte des Kurortes, welche sich nur aufgrund von Feriengästen zu einem attraktiven Kurort entwickeln konnte. Mit Berücksichtigung auf die geänderte Rechtssprechung ist hier ein Kompromiss zu finden, sodass die Aufstellung dieser Planänderung erforderlich wurde.
Herr Sommer spricht sich grundsätzlich für Ferienwohnungen in Boltenhagen aus. Es möchte vom Planer dargelegt haben, ob diese Änderung nicht dem rechtkräftigen Flächennutzungsplan zuwiderlaufe. Der Planer beantwortet die Nachfrage hinreichend, dass eine Bauleitplanung im Innenbereich nach § 13 a BauGB keine separate Änderung des Flächennutzungsplanes nach sich zieht, sondern im Zuge einer Berichtigung angepasst wird.
Herr Schultz konstatiert, dass die Gemeinde handeln muss, damit nicht alle Ferienwohnungen im Ort als unzulässig deklariert werden.
Herr Nix hinterfragt beim Planer, ob hier eine rechtsichere Abwägung aller Einwendungen und TÖB vorliegt und verweist auf die Stellungnahme des Planungsamtes des Landkreises NWM (S. 41) die von einer fehlenden Begründung ausgeht.
Herr Schultz stellt den Antrag, dem Planungsbüro Blanck hinsichtlich der Stellungnahme des Landkreises aufzugeben, die Abwägung ausführlicher aufzuarbeiten und zu begründen bzw. in die Begründung einfließen zu lassen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: .9
davon anwesend: .7
Zustimmung: .6
Ablehnung: .1
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung unter Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Antrages:
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit während der Beteiligung vom 09. Mai bis zum 10. Juni 2011 sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß der Anlage zum Beschluss geprüft. Die Anlage über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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454 kB
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