11.10.2011 - 6 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Schulspo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Fischer informiert, dass die nunmehr geänderte Benutzungs- und Entgeltordnung auf den Erfahrungswerten der ersten Monate des Hallenbetriebs fußen.

·         Die Umstellung von der Stundenabrechnung zu einer Abrechnung nach Trainingseinheiten ist angedacht, da es üblich ist, dass eine Kostenbeteiligung der Vereine nach Trainingseinheiten erfolgt.

·         Die Kosten für die Durchführung von Turnieren sollten reduziert werden. Die andernfalls 5x jährlich geplanten Turniere werden sonst aus Kostengründen abgesagt.

·         Eine Kostenreduzierung für Vereine aus Boltenhagen soll erfolgen, da sie sich andernfalls andere Trainingsorte suchen.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren intensiv die vorgeschlagenen Kostensenkungen. Es wird vorgetragen, dass sich die Stadt Klütz mit dem Bau der Sporthalle an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht hat. Auch zukünftig werden die jährlichen Belastungen hoch sein. Die Schule trägt durch die Nutzung der Halle zum Schulsport einen Großteil der Kosten. Kosten werden dennoch bei der Stadt Klütz verbleiben.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, dass spätestens in einem Jahr eine erneute Kostenkalkulation erfolgen muss. Ist es dann erforderlich die Kosten für die Hallenbenutzung zu erhöhen, so muss dies unter Einbeziehung der Vereine möglich sein.

 

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung zur Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die geänderte Benutzungs- und Entgeltordnung und die geänderte Hausordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .4

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0             

 

 

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Anlagen zur Vorlage