20.06.2011 - 9 Beschluss über die Benutzungs- und Entgeltordnu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Beschlussvorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Es wurde versucht, eine sichere Variante für die Bewirtschaftung zu finden.

Nach einem Jahr ist die festzulegende Betreibervariante auszuwerten und gegebenenfalls anzupassen oder zu ändern. Ebenfalls können dann erst die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen ermittelt werden. Die Schulsporthalle finanziert sich aus der Schulkostenumlage und durch die Einnahmen durch den Freizeitsport sowie durch Vermietung. Eine volle Deckung der Einnahmen und Ausgaben wird aufgrund der kalkulierten Entgelte nicht möglich sein.

Frau Palm fragt, ob es eine Hochrechnung zu den Einnahmen gibt. Aufgrund des vorliegenden Entwurfes des Belegungsplanes wird mit Einnahmen im Freizeitsportbereich in Höhe von ca. 12 – 13 T€ gerechnet.

Herr Szibor fragt nach der Beteiligung der Gemeinde Boltenhagen an den jährlichen Kosten.

Herr Fischer antwortet, dass die Gemeinde Boltenhagen sich am Bau der Sporthalle beteiligt. Es gibt keine weitere Festlegung über die Beteiligung an den laufenden Bewirtschaftungskosten. Es wird vorgeschlagen, mit der Gemeinde Boltenhagen diesbezüglich ein Gespräch zu führen. Hier ist noch festzulegen, wer das Gespräch führen soll bzw. ob Herr Fischer dazu durch die Stadtvertretung beauftragt wird.

Anschließend folgt eine Diskussion über die Entgeltbefreiung für Jugendgruppen mit den unterschiedlichen Altersbegrenzungen, für Jugendliche unter 16 Jahre und Schüler bis 18 Jahre. 

Sollte sich nach einer Probezeit herausstellen, dass ein Entgelttarif unpraktikabel ist, so sind jederzeit Änderungen in der Entgeltordnung möglich.

Im Anschluss wird die Belastbarkeit des hochwertigen Sportbodens diskutiert, in Abhängigkeit von der Entscheidung, ob der Durchführung von Veranstaltungen in der Halle generell zugestimmt werden sollte.

 

Festlegungen:

1.              Es soll ein Gespräch mit dem Planer Herrn Hempel und Frau Zimmer geführt und der Preis für die Auslegung eines Schutzbelages abgefragt werden. Im Anschluss ist eine Entscheidung zu treffen, ob die Aufnahme in die Entgeltordnung zu erfolgen hat.

 

2.              Die Testphase soll ein Jahr betragen. Im Dezember 2011/Januar 2012 soll eine Zwischenauswertung erfolgen.

 

3.              Bei privater Nutzung der Mehrzwecktribüne besteht Zugang zum Hallenraum. Frau Zimmer möchte klären, ob es Möglichkeiten der Absperrung gibt. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Privatvermietung zu prüfen.

Gleichzeitig ergibt sich die Frage, ob von der Tribüne in den Hallenraum ein Netz angebracht wird.

 

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung und die Hausordnung für die Schulsporthalle der Stadt Klütz. Die Bewirtschaftung soll nach Variante 1 erfolgen. Verträge sind vorerst befristet für den Zeitraum einer Testphase von einem Jahr (ab der Inbetriebnahme am 20.08.2011) zu schließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .10

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0             

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=54363&TOLFDNR=54363&selfaction=print