05.04.2011 - 16 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Man spricht sich generell gegen die Übertragung des Mähens der Grünstreifen auf die Grundstückseigentümer aus.

Der § 4 Abs. 2 soll nicht geändert werden.

Bei den gebührenpflichtigen Ortsteilen ist auch Grundshagen aufzunehmen.

 

Unter Berücksichtigung der Änderungen wird die Satzung bestätigt.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Wirtschaft-, Tourismus- und Umweltschutz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Klütz.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=53433&TOLFDNR=53433&selfaction=print