30.05.2007 - 13 B-Plan Nr. 9 "Dorfmitte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Altmann meldet Befangenheit an.

 

Vorab informiert Herr Anders, dass die Kosten jetzt von allen bevorteilten Eigentümer bezahlt sind.

 

In der Diskussion des vorliegenden Vorentwurfs B-Plan Nr. 9 „Dorfmitte“ werden nachfolgende Punkte ausführlich diskutiert:

  • Einschränkung im WA 1 – eingeschossige Bebauung;
  • im WA 1 – Grundflächenzahl auf 0,3 festsetzen;
  • im WA 1 – Festsetzung der TH und FH – analog wie in den anderen Baufenstern und
  • Dachneigung (DNG) - 35° bis 48°.
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Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9

    "Zierow Mitte" mit folgender Änderung:

     Das Plangebiet WA 1 ist gleichzusetzen wie das Plangebiet WA 9.

           

2.  Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und  

    sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

    werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                . 8

davon anwesend:                                . 5

Zustimmung:                                         . 5

Ablehnung:                                           . 0

Enthaltung:                                            . 0

Befangenheit:                                        . 1       

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Frau Ulla Altmann

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