13.12.2006 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 "Biogas...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herrn Müller, bab, wird Rederecht erteilt.

 

Die Gemeindevertreter stellen zahlreiche Fragen an Herrn Müller – von Fragen grundsätzlichen Art zur Betreibung einer Biogasanlage bis Fragen zur notwendigen Platzkapazität. Verständnisprobleme gibt es bei der Beantwortung der Nachfragen zur im Beschlussvorschlag enthaltenen Option, die Biogasanlage könne bei Bedarf um weitere 500 KW durch den Betreiber erweitert werden. Herr Müller erläutert, für die Firma sei eine derartige Beschlussfassung notwendig. Die Firma hätte damit Planungssicherheit, die notwendigen Investitionen zu tätigen.

 

Herr Elsholz betritt um 18.50 Uhr den Sitzungssaal und nimmt ab diesem Zeitpunkt an der Sitzung teil. Nunmehr sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Es gibt Bedenken mehrerer Gemeindevertreter hinsichtlich möglicher Geruchs- oder sonstiger Belästigungen. Herr Müller entgegnet, dass im Rahmen des aufwendig zu führenden BImSch-Verfahrens sowohl vor Inbetriebnahme als auch während des Betreibens der Anlage ständig darauf geachtet wird, dass derartige Belästigungen nicht auftreten. Herr Müller spricht als Beispiel die Biogasanlage in Bobitz an.

 

Frau Höhne stellt den Antrag, die Beschlussvorlage wegen anhaltendem Klärungsbedarf zurück in den Bauausschuss zu stellen. Im Vorfeld der nächsten Sitzung soll durch die Verwaltung die Möglichkeit des Besuchs einer Biogasanlage für alle Gemeindevertreter geschaffen werden.

 

 

Beschluss:

- Beschluss zurückgestellt -

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Über den Antrag von Frau Höhne auf Zurückstellung der Beschlussvorlage in den Bauausschuss wird nunmehr abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                .8

davon anwesend:                                .7

Zustimmung:                                         .5

Ablehnung:                                           .2

Enthaltung:                                            .0

Befangenheit:                                        .0        

 

Damit ist der Antrag genehmigt und die Beschlussvorlage zurückgestellt.

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