11.05.2026 - 7.4 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Planverfahren ist zu klären, wie die Eigentumsverhältnisse der Grundflächen geregelt werden.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen legt folgende Eckdaten für die Bebauung im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 49 fest:

  •           Zulässigkeit der Mehrfamilienhäuser mit maximal 6 Wohnungen – maximal 2 Mehrfamilienhäuser
  •           Zulässigkeit der Einzel- und Doppelhäuser mit maximal 2 Wohnungen je Einzelhaus und maximal 2 Wohnungen je Doppelhaushälfte
  •           Tiny-Häuser mit 1 Wohneinheit
  •           Geh- und Radweg parallel zur Straße
  •           Integration eines Spielplatzes innerhalb des Gebietes
  •           gegebenenfalls zusätzlich Fitnessgeräte an der Straße in der Grünfläche
  •           Festsetzung einer öffentlichen Straße
  •           Sicherung der Löschwasserversorgung
  •           Grünflächenkonzept unter Berücksichtigung der gesamtheitlichen Aufwertung.

 

Die realisierbaren Kapazitäten sind mit bis zu 50 Wohneinheiten zu sichern, um das Nachnutzungskonzept wirtschaftlich umsetzen zu können.

Ferienwohnungen sind nur in Einzelhäusern und Doppelhaushälften und nur als Einliegerwohnung zulässig; Zweitwohnungen und Ferienwohnungen sind ansonsten auszuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage