04.05.2026 - 6.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf zur Kenntnis zu nehmen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 46 „Nahversorgungszentrum und Tagespflege an der Umgehungsstraße in Klütz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, begrenzt:
  •           im Norden: durch den Kreisverkehr zwischen L 03 und der Boltenhagener Straße

sowie landwirtschaftliche Flächen,

  •           im Osten: durch die Ortsumgehung und landwirtschaftlichen Flächen,
  •           im Süden: durch die Siedlungsflächen der Stadt Klütz und einem Gebiet mit

Waldflächen,

  •           im Westen: durch die Boltenhagener Straße und anschließenden Grünflächen

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind mindestens auf die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt Klützer Winkel öffentlich auszulegen; der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

  1. Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des Planes von Bedeutung ist.

 

  1. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

  

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage