13.04.2026 - 5.1 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister beantragt den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 

„ 5. Der Projektinhalt bestimmt sich nach der Beratung im Bauausschuss vom 23.02.2026.

Die Sicherung des Projektinhaltes/Ausschluss von Ferienwohnen und Zweitwohnungen erfolgt über die Bestellung von Dienstbarkeiten sowie durch Eintragungen im Baulastenverzeichnis.

 Eine Wohneigentumsteilung ist unzulässig.“

 

Herr Schmiedeberg beantragt eine getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 – 4 und Punkt 5.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21

„Wohnen mit Arztpraxen“ nach den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von Wohnungen für das Personal der gegenüberliegenden Strandklinik sowie zwei Arztpraxen geschaffen werden. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Vorhabenträger. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.

 

  1. Mit der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll das Büro E&P

Evers Stadtplanungsgesellschaft mbH aus Hamburg beauftragt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

5

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

  1. Der Projektinhalt bestimmt sich nach der Beratung im Bauausschuss vom 23.02.2026.

Die Sicherung des Projektinhaltes/Ausschluss von Ferienwohnen und Zweitwohnungen erfolgt über die Bestellung von Dienstbarkeiten sowie durch Eintragungen im Baulastenverzeichnis.

Eine Wohneigentumsteilung ist unzulässig.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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