29.01.2026 - 8.4 Antrag der CDU/SPD Fraktion zur Aufnahme einer ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Datum:
- Do., 29.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Fraktionsvorsitzende Frau Bräunig verliest den Antrag der CDU/SPD-Fraktion.
Der Bürgermeister weist aus gegebenem Anlass das anwesende Publikum auf die Einhaltung der Sitzungsordnung hin.
Nach Wiederherstellung der Ordnung setzt die Fraktionsvorsitzende die Verlesung des Antrags fort.
Nach Abschluss der Verlesung kommt es zu Reaktionen aus dem Publikum.
Der Bürgermeister ruft erneut zur Ordnung.
Herr Paul meldet sich zu Wort und gibt einen zugrunde liegenden Antrag aus dem
Jahr 2022 sowie den Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.10.2022, eingebracht
durch die CDU-Fraktion, zu Protokoll.
Er führt aus, dass der aktuelle Antrag der CDU/SPD-Fraktion inhaltlich im Widerspruch zu diesem Beschluss stehe, da im Jahr 2022 die Planung von Photovoltaikanlagen – Freilandanlagen im Gemeindegebiet beschlossen worden sei.
Herr Paul stellt den Ergänzungsantrag zum Beschluss.
Er beantragt, die Beschlussformulierung dahingehend zu ändern, dass die Gemeindevertretung Energieanlagen die keinen wesentlichen Mehrwert geben in ihrem Bereich und sichtbaren Umfeld abzulehnen seien. Die Frage des Mehrwerts muss im Einzelfall vom Bauausschuss auf Antrag bewertet werden. Zusätzlich ist der dritte Absatz des Beschlusses Regenerative Energieversorgung BV/12/21/052-1 dahingehend zu ändern, dass auch Freiflächen PV-Anlagen auf unseren Gemeindegebieten einen westlichen Mehrwert liefern müssen.
Herr Schmiedeberg beantragt im Namen der CDU/SPD Fraktion zum ursprünglichen Antrag eine namentliche Abstimmung.
Herr Schönian beantragt für den Ergänzungsantrag von Herrn Paul ebenfalls eine namentliche Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
1. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen lehnt die Errichtung von Windenergieanlagen in dessen unmittelbaren Nachbargemeinden ab.
2. Die Gemeinde lehnt die Errichtung einer Agri – Photovoltaikanlage zwischen Christinenfeld und Eulenkrug ab.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt,
a) diese Position gegenüber dem Amt Klützer Winkel, dem Landkreis Nordwestmecklenburg sowie weiteren zuständigen Stellen zu vertreten,
b) im Rahmen aller Beteiligungsverfahren Stellungnahmen abzugeben, die die touristische Bedeutung und Schutzwürdigkeit des Ostseebades betonen und technische Großanlagen in der Nähe des Gemeindegebietes ablehnen.
Ergänzungsantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen lehnt Energieanlagen, die keinen wesentlichen Mehrwert geben in ihrem Bereich und sichtbaren Umfeld ab. Die Frage des Mehrwerts muss im Einzelfall vom Bauausschuss auf Antrag bewertet werden. Zusätzlich ist der dritte Absatz des Beschlusses
Regenerative Energieversorgung BV/12/21/052-1 vom 06.12.2022 dahingehend zu ändern, dass auch Freiflächen PV-Anlagen auf unseren Gemeindegebieten einen westlichen Mehrwert liefern müssen.
Abstimmungsergebnis:
1. Matthias Beckert Nein
2. Beatrix Bräunig Ja
3. Olaf Claus Nein
4. Ralf Hoffmann Ja
5. Danny Holtz Nein
6. Dietmar Lehmann Ja
7. Björn Paul Nein
8.Christian Schmiedeberg Ja
9. Lars Schönian Nein
10. Raphael Wardecki Nein
11. Jannik Tiede Nein
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Anzahl der Mitglieder: |
13 |
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davon anwesend: |
11 |
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Zustimmung: |
4 |
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Ablehnung: |
7 |
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Enthaltung: |
0 |
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Befangenheit: |
0 |
Ergänzungsantrag
1. Matthias Beckert Ja
2. Beatrix Bräunig Enthaltung
3. Olaf Claus Enthaltung
4. Ralf Hoffmann Ja
5. Danny Holtz Ja
6. Dietmar Lehmann Nein
7. Björn Paul Ja
8.Christian Schmiedeberg Enthaltung
9. Lars Schönian Ja
10. Raphael Wardecki Ja
11. Jannik Tiede Ja
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Anzahl der Mitglieder: |
13 |
|
davon anwesend: |
11 |
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Zustimmung: |
7 |
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Ablehnung: |
1 |
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Enthaltung: |
3 |
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Befangenheit: |
0 |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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55,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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703,7 kB
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