05.06.2025 - 6.5 Anpassung der Realsteuerhebesätze für das Haush...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder beraten über die möglichen Hebesätze. Sie nutzen dabei die von der Verwaltung bereitgestellte Excel-Tabelle. Es sollte nicht auf Steuereinnahmen verzichtet werden und daher die Summe der errechneten Solleinnahmen erreicht werden.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Klütz (Hebesatzsatzung) mit folgenden Hebesätzen rückwirkend zum 01.01.2025.

 

Grundsteuer A   430 %

Grundsteuer B  350 %

Gewerbesteuer   385 %

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

3

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage