05.06.2025 - 6.2 Anpassung der Wertgrenze für die Erfassung von ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder tauschen sich über die Vor- und Nachteile der Varianten, insbesondere der Varianten 1 und 2 aus. Es wird die Variante 2 bevorzugt, da durch den Erinnerungswert von 1,00 € eine Übersicht über die vorhandenen Geräte und Werkzeuge der Stadt besteht und das Vorhandensein der Gegenstände überprüft werden kann.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 1.000€ ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, als Sofortaufwand innerhalb des Haushaltsjahres voll abzuschreiben und mit einem Erinnerungswert von einem Euro in der Buchhaltung abzubilden. (Variante 2) sowie bei der Aufstellung der kommunalen Jahresabschlüsse ab 2023 zu verarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

4

Zustimmung: 

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0