10.03.2025 - 6.3 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Mo., 10.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ein Ausschussmitglied stellt den Antrag, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages zu streichen.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Mit 9 Ja-Stimmen wird dem Antrag zugestimmt.
Sodann lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des vorherigen Antrages abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Unter Berücksichtigung der Abstimmungen und der bekanntgegebenen Zielsetzungen durch den Eigentümer und durch den Pächter der Villa Seebach vom 06.02.2025 beschließt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen:
- Einfriedungen, Wind- oder Sichtschutzwände sind auf der Parkanlage, die saisonal genutzt werden soll, nicht das Ziel der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und somit auszuschließen. Einzelne Elemente der Parkgestaltung sind zulässig.
- Unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Theatergartens soll folgende Vorgehensweise überprüft werden:
- Über ein bedingtes Baurecht, das an die Nutzung als Theatergarten gebunden ist, ist eine Erhöhung der ansonsten festgesetzten überbaubaren Fläche von 25% um bis zu 10% der gesamten Grundstücksfläche zulässig. Diese Vorgabe gilt nur für den Theatergarten oder gleichartiges.
