10.03.2025 - 6.3 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Ausschussmitglied stellt den Antrag, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages zu streichen.

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Mit 9 Ja-Stimmen wird dem Antrag zugestimmt.

 

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag unter Berücksichtigung des vorherigen Antrages abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1.       Unter Berücksichtigung der Abstimmungen und der bekanntgegebenen Zielsetzungen durch den Eigentümer und durch den Pächter der Villa Seebach vom 06.02.2025 beschließt die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen:
  •           Einfriedungen, Wind- oder Sichtschutzwände sind auf der Parkanlage, die saisonal genutzt werden soll, nicht das Ziel der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und somit auszuschließen. Einzelne Elemente der Parkgestaltung sind zulässig.
  1.       Unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Theatergartens soll folgende Vorgehensweise überprüft werden:
  •           Über ein bedingtes Baurecht, das an die Nutzung als Theatergarten gebunden ist, ist eine Erhöhung der ansonsten festgesetzten überbaubaren Fläche von 25% um bis zu 10% der gesamten Grundstücksfläche zulässig. Diese Vorgabe gilt nur für den Theatergarten oder gleichartiges.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0