25.02.2025 - 8.8 Beschluss der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Hebesätze ggf. nochmal angepasst werden müssen, da sich Änderungen durch die Verlagerung zwischen den Grundstücken A und B ergeben haben können.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer der Gemeinde Hohenkirchen (Hebesatzsatzung) rückwirkend zum 01.01.2025. Die Gewerbesteuer wird auf 390 festgesetzt. Ergänzend wird empfohlen, die Hebesätze bis zur Gemeindevertretersitzung am 27.05.2025 erneut zu überprüfen und in der Sitzung dann final festzusetzen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 Die Satzung ist auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel veröffentlicht. Die Anzeige der Satzung ist zum Landkreis Nordwestmecklenburg versendet.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=148155&selfaction=print