25.02.2025 - 8.6 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr van Leeuwen und Frau Habenstein informieren zum Sachverhalt. Frau Habenstein informiert die Gemeindevertreter über die noch notwendigen Änderungen. Folgende Änderungen haben sich nach dem Finanzausschuss im Bereich Personal und im Bereich Finanzen ergeben:

Die Personalkosten für das Projekt „Dörpbus“ sind für die Kostenerstattungen, welche voraussichtlich für die Bearbeitung der Widersprüche in der Zweitwohnungsteuer anfallen. Der Planansatz für die Kostenerstattung für Widerspruchsbearbeitung der Zweitwohnungsteuer beträgt 47.000 €. Zusätzlich ist es notwendig für die anwaltliche Betreuung im Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer den Planansatz von 1.000 € auf 30.000 € zu ändern. Seitens des Bürgermeisters kommt die Frage auf, warum die Bescheide für 4 Jahre rückwirkend erstellt wurden. Er bittet um Rückmeldung des Amtes, ob es hierzu eine rechtliche Grundlage gibt, die das verlangt.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen nebst Änderungen für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließlich der Anlagen. Die Mittel der Infrastrukturpauschale in Höhe von 53.000 Euro werden eingesetzt für folgende Maßnahme: Neubau der Radwege

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 wurde am 26.03.2025 erteilt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 02.04.2025 auf der Homepage des Amtes Klützer Winkels.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=148153&selfaction=print