25.02.2025 - 8.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Mahnel informiert zum Sachverhalt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, Wortmeldungen der Einwohner zuzulassen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Anwohner nutzen die Möglichkeit, ihren Unmut mitzuteilen. Der Bürgermeister beantwortet offene Fragen und nimmt Stellung zu den vorgebrachten Themen.  

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 36 für die Ortslage Manderow – westlicher Teil.

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Hohenkirchen wird wie folgt begrenzt:

  •             im Norden und
  •                                     im Osten:  durch bebaute Grundstücke an der Scheperdiek und die                  rückwärtige Bebauung an der „Alt Jassewitzer Straße“,
  •                                     im Westen: durch die beidseitige Bebauung zur Straße „Am Wald“,
    •                                     im Süden: durch die Straße „Am Hechtsoll“ und die im Bestand

  vorhandene Bebauung südlich der Straße „Am Hechtsoll“,

  durch die begrenzende Bebauung westlich der Straße

  „Zum Wald“, südlich der Straße „Am Hechtsoll“, den Ortsausgang                 an der „Alt Jassewitzer Straße und die rückwärtigen Grundstücksgrenzen                             der Bebauung an der Scheperdiek.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:
  •                     Sicherung der Dauerwohnnutzung in dem Gebiet.
  •                     Regelung des innerhalb des Gebietes ansässigen Gewerbes bzw. Zulässigkeit  von gewerblichen Nutzungen,
  •                     Ausschluss von Ferienwohnungen und Ferienhäusern.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 36 wird das Planungsbüro Mahnel, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, Grevesmühlen beauftragt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

10

Zustimmung: 

8

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro am 18.03.2025 übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt.

Im Übersichtsplan Bauleitplanung Stand zum Verfahren aktualisiert. 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=148150&selfaction=print