10.02.2025 - 8.1 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stad...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erläutert, dass es sich bei dem B-Plan 37 um die Erweiterung Kaufhaus Stolz handelt. Beim B-Plan 46 geht es um das Nahversorgungszentrum hinter der Tankstelle.

 

Die Stadtvertreter schließen sich der Empfehlung dem Bau- und Hauptausschuss an. Herr Mevius verliest den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass der Flächennutzungsplan entsprechend dem Plankonzept der Stadt Klütz geändert wird. Es werden zwei Teilbereiche im Rahmen der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Klütz betrachtet.

 

Der Teilbereich 1 (Voraussetzung für den B-Plan Nr. 46) wird begrenzt:

  •           im Norden: durch den Kreisel zwischen der L 03 und der Boltenhagener Straße,
  •           im Osten:  durch die Ortsumgehung,
  •           im Süden:  durch Siedlungsflächen der Stadt Klütz und ein Gebiet

   mit Wald,

  •           im Westen: durch die Boltenhagener Straße.

 

Der Teilbereich 2 (für den B-Plan Nr. 37) wird begrenzt:

  •           im Norden: durch Flächen für die Landwirtschaft,
  •           im Osten:  durch die Boltenhagener Straße,
  •           im Süden:  durch Flächen für die Landwirtschaft, 
  •           im Westen: durch Flächen für die Landwirtschaft.

 

Die Teilbereiche sind in der beigefügten Skizze dargestellt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für Flächen zur Aufstellung des B-Planes Nr. 37 und des B-Planes Nr. 46 der Stadt Klütz.

 

  1. Mit den Vorentwürfen ist das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. In den Entwurfsunterlagen ist der 3. Teil der zukünftigen Umgehungsstraße vom Gewerbegebiet Klütz bis zum Kreisel Boltenhagener Straße einzuarbeiten.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu befragen.

 

  1. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

15

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Beschlussauszug dem Planungsbüro am 26.02.2025 übermittelt und im Verfahrensordner eingepflegt. 

Im Übersichtplan Bauleitplanung Stand zum Verfahren aktualisiert.