23.01.2025 - 5.4 Beschluss der Satzung der Gemeinde Hohenkirchen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Habenstein erläutert den Sachverhalt. Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Hebesätze. Der Gewerbesteuerhebesatz soll auf 390 erhöht werden. Die Grundsteuerhebesätze werden in der heutigen Sitzung so belassen und sollen zur Gemeindevertretersitzung am 27.05.2025 überprüft werden und dort final festgesetzt werden.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Hohenkirchen (Hebesatzsatzung) rückwirkend zum 01.01.2025. längstens bis zum Ende des Hauptfeststellungszeitraumes (bis Ende 2030). Die Gewerbesteuer wird auf 390 festgesetzt. Ergänzend wird empfohlen, die Hebesätze bis zur Gemeindevertretersitzung am 27.05.2025 erneut zu überprüfen und in der Sitzung dann final festzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:  

5

Zustimmung: 

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Hebesatzsatzung ist auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel veröffentlicht und an den Landkreis Nordwestmecklenburg versendet. Die Hebesätze sind im Programm CIP eingepflegt.

 

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Anlagen zur Vorlage