23.01.2025 - 5.2 Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Hoh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Vorlage anbei
- Datum:
- Do., 23.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an Frau Habenstein. Frau Habenstein erläutert anhand des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie des Musters 5b (Entwicklung der liquiden Mittel) den Doppelhaushalt der Gemeinde Hohenkirchen für die Haushaltsjahre 2025/2026. Die aufkommenden Fragen werden durch Frau Habenstein beantwortet. Sie weist die Ausschussmitglieder auf die negativen Salden der laufenden Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung und in der Ergebnisrechnung in der Haushaltsplanung 2025/ 2026 hin. Diese werden durch positive Vorträge aus den Vorjahren ausgeglichen.
Frau Habenstein verteilt die Rubikonauswertungen und die Stellenpläne für 2025/2026. Die Gemeinde Hohenkirchen wird in den Haushaltsjahren 2025/2026 nach Rubikon als orange = gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit eingestuft.
Die Finanzausschussmitglieder erfragen den aktuellen Stand des Projektes „Dörpbus“. Herr van Leeuwen informiert die Ausschussmitglieder über den neuesten Stand zum Projekt.
Des Weiteren informiert Frau Habenstein die Ausschussmitglieder über die Investitionen für die Haushaltsplanung 2025/2026. Herr Klüßendorf teilt mit, dass die Löschwasserteiche in sanierungsbedürftigem Zustand sind. Er bittet dies in den Haushalt aufzunehmen. Die Ausschussmitglieder merken an, dass die Kosten aktuell nicht einzuschätzen sind. Sie empfehlen dies im Bauausschuss zu beraten, ob bereits in den Haushaltsjahren 2025/2026 die Notwendigkeit besteht. Aufkommenden Fragen zu den Maßnahmen werden durch Herrn van Leeuwen und Frau Habenstein erläutert. In diesem Zusammenhang erfragen die Ausschussmitglieder die aktuelle GWG Regelung in der Gemeinde Hohenkirchen. Frau Habenstein erläutert die aktuelle GWG Regelung. Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, die Vereinfachung der Regelung für GWGs für die kommenden Jahresabschlüsse zu verwenden, ähnlich wie im aktuellen Steuerrecht. Frau Habenstein merkt an, dass hierzu die Richtlinien für die Anlagenbuchhaltung entsprechend geändert werden müssen. Die Ausschussmitglieder bitten die Verwaltung die Vereinfachung der GWG Regelung in die Wege zu leiten. In dem Zusammenhang wird durch die Ausschussmitglieder der Stand der Jahresabschlüsse erfragt. Frau Habenstein informiert über den aktuellen Stand.
Der Finanzausschuss empfiehlt die Infrastrukturpauschale für den Neubau der Radwege zu nutzen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenkirchen für die Haushaltsjahre 2025/2026 einschließlich der Anlagen. Die Mittel der Infrastrukturpauschale in Höhe von 53.000 Euro werden eingesetzt für folgende Maßnahme: Neubau Radwege.
Anlagen zur Vorlage
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