15.01.2025 - 5.2 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 37 „Erweite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mi., 15.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Planänderung:
- TEIL B – TEXT Pkt.2.2.2. streichen, Pkt.2.2.3. 2. Satz (streichen)
- Prüfen Umgrenzung Diskrepanz zwischen Beschluss und Begründung
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Erweiterung Kaufhaus Stolz“. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 37 wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
im Osten: durch die Boltenhagener Straße,
im Süden: durch vorhandenen Baumbestand und den angrenzenden
landwirtschaftlich genutzten Flächen,
im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist als Anlage beigefügt.
- Mit dem Kaufhaus Stolz ist die Stärkung des Nahversorgungszentrums an der Boltenhagener Straße vorgesehen. Der Standort der sich positiv entwickelt hat, soll weiterentwickelt werden.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des ansässigen Kaufhauses Stolz von 775 auf 1.250 qm Verkaufsfläche auf der gegenüberliegenden Seite des Nahversorgungszentrums geschaffen werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern.
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 37 „Erweiterung Kaufhaus Stolz“ der Stadt Klütz“. Das Plangebiet wird wie im Aufstellungsbeschluss bekanntgegeben begrenzt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,9 MB
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(wie Dokument)
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4 MB
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7
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(wie Dokument)
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11,5 MB
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